TeleSchach in der CyberCity

Turnierordnung für TeleSchach



  1. Allgemeines

    1. In den Foren zum Thema Schach der vernetzten CyberCities (CC-s) werden je nach Ausschreibung verschiedene TeleSchach-Turniere mithilfe weltweiter Computernetze durchgeführt. Auch frei vereinbarte Partien sind möglich. Für Blitzturniere gelten verkürzte Bedenkzeiten.

  2. Partieberichte an Turnierleiter

    1. Nach jeweils 10 Zügen von Weiß und Schwarz sowie bei Ende der Partie ist eine komplette Notation als öffentliche Forumnachricht an den Turnierleiter zu senden. So können sich andere Turnierteilnehmer über den Stand fremder Partien informieren.

    2. Weiß ist berichtspflichtig, außer Schwarz hat gewonnen.

    3. Spätestens am 7. Tag nach Partieende muß der Bericht dem Turnierleiter vorliegen.

  3. Notation für Partieberichte

    1. Die Notation erfolgt in einer standardisierten Kurzform für Nachricht und Partie entsprechend nachstehendem Muster, wobei <...> ein Symbol für einen variablen Eintrag ist:

      Von :<Absender>
      An : <Turnierleiter>
      Forum : SCHACH (als öffentliche Nachricht)
      Betreff: <Turnierkode> Partiebericht
      <Name des Weißspielers> - <Name des Schwarzspielers>
      1.d4 Sf6 2.c4 c5 3.d5 e6 4.Sc3 ed 5.ed d6 6.e4 g6 7.Sf3 Lg7 8.Le2 0-0 9.0-0 Te8 10.Sd6 Sa6 (18/13) 1/2

    2. Die Namen sollten im Sinne der CC-Mailboxen eindeutig sein.

    3. Die Summe der verbrauchten Bedenkzeiten wird in Klammern hinter den letzten Zug gesetzt (<Summe Weiß>/<Summe Schwarz>).

    4. Ist die Partie beendet, wird das Ergebnis hinter die Bedenkzeitangabe geschrieben. Als Partieergebnis sind nur 1-0 (Weiß gewinnt), 1/2 (Remis) oder 0-1 (Schwarz gewinnt) möglich, gegebenenfalls durch Zü (Zeitüberschreitung) ergänzt.

  4. Bedenkzeit

    1. Die Bedenkzeit pro Spieler wird in vollen Tagen gezählt und beträgt maximal 30 Tage für 10 Züge, 60 Tage für 20 Züge, 90 Tage für 30 Züge usw.

    2. Erfolgt eine Antwort in weniger als 24 Stunden (maßgeblich sind die beiden Eingangs-Zeitstempel der CC-s), zählt die Bedenkzeit als null Tage.

    3. Bei länger andauernden Partien können kürzere Bedenkzeiten angeordnet und/oder Partieabschätzungen vorgenommen werden.

  5. Zugübermittlung

    1. Es wird empfohlen, für den Austausch der Züge eine gleiche Notation wie unter Punkt 3 angegeben zu verwenden. Hierbei steht als Empfänger der Partner anstelle des Turnierleiters, und das Wort Partiebericht wird durch die beiden Kürzel der Partner ersetzt.

    2. Die übermittlung kann als öffentliche oder private Forumnachricht (gegebenenfalls mit persönlichen Anmerkungen) erfolgen. Einverständnis des Partners vorausgesetzt, können auch Emails über CompuServe oder Internet benutzt werden.

    3. Die Zugübermittlung muß neben einem gültigen Zug und den vorhergehenden Zügen auch Angaben zur Bedenkzeit (siehe Punkte 3 und 4) enthalten. Die Angabe von Eventualzugfolgen ist erlaubt.

    4. Die Kontrolle der Notation und Bedenkzeiten obliegt den beiden Partnern.

    5. Unmögliche Züge sind in Absprache mit dem Partner umgehend zu berichtigen, wobei zwei Tage Bedenkzeit zu Lasten des Verursachers gezählt werden.

    6. Mögliche Züge sind bindend, auch vorgeschlagene Eventualzugfolgen.

    7. Beide Partner sind verpflichtet, die Partienotation bis mindestens zwei Monate nach offiziellem Turnierende, das per öffentlicher Mail bekannt- gegeben wird, aufzubewahren.

  6. Kontrolle des Brieftransportes

    1. Züge sollen wiederholt werden, wenn nicht nach vier Tagen eine Antwort vorliegt. Eine zweite Wiederholung nach spätestens acht Tagen (= Mahnung!) ist zusätzlich an den Turnierleiter zu schicken.

    2. Längere Bedenkzeiten sind dem Partner vorher anzukündigen.

  7. Genehmigte Freizeiten

    1. Während eines Turnieres kann jeder Teilnehmer bis zu 20 Tage Urlaub nehmen, die nicht auf die Bedenkzeit angerechnet werden.

    2. Turnierleiter und alle Partner noch laufender Partien sind rechtzeitig zu informieren.

    3. Zusätzliche Freizeit kann auf begründeten Antrag genehmigt werden.

    4. Während genehmigter Freizeiten werden gesetzte Fristen ausgesetzt.

  8. Partieverlust

    1. Eine Partie wird für einen Spieler als verloren gewertet, wenn dieser

      1. aufgegeben hat,
      2. die Bedenkzeit zum zweiten Mal überschreitet,
      3. der Aufforderung des Turnierleiters, ihm innerhalb von 7 Tagen zu antworten, nicht Folge leistet,
      4. die Notation nach Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen dem Turnierleiter zur Verfügung gestellt wird,
      5. sich grob unsportlich verhält.

  9. Turnierleitung

    1. Das gesamte Turniergeschehen wird von einem Turnierdirektor organisiert und geleitet.

    2. Zur Unterstützung des Turnierdirektors wird je Turnier ein Turnierleiter eingesetzt.

    3. Ein Turnierleiter kann einen Vertreter ernennen. Ein Stellvertreter hat dieselben Aufgaben und Kompetenzen wie der Turnierleiter selbst.

  10. Turniergeschehen

    1. Das Turniergeschehen wird über spezielle Turnier-Ausschreibungen geregelt.

    2. Je Turnier bzw. Turniergruppe werden neben dem zuständigen Turnierleiter auch Teilnehmerlisten, Farbverteilung und der Turnierkode vom Turnierdirektor bekanntgegeben.

  11. Konflikte und Streitfälle

    1. Gegen jede Entscheidung eines Turnierleiters ist Protest beim Turnierdirektor möglich.

    2. Eine Entscheidung des Turnierdirektors ist endgültig. Gegebenenfalls kann der Turnierdirektor eine Schiedskommission beauftragen, deren Beschluß unanfechtbar ist.

    3. Der Protest muß spätestens 7 Tage nach Bekanntgabe der Entscheidung des Turnierleiters beim Turnierdirektor eingegangen sein.


Leverkusen, den 01.12.95

Gerhard Hund, Turnierdirektor






©4.96 by JK & Gerhard Hund für CyberCity Köln
Update 25. 01. 1997